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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 46/04 |
§§: | UStG 1993 § 4 Nr. 16, RL 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Personalgestellung, Entgelt, Heilbehandlung, Krankenhaus, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Sind die vereinnahmten Entgelte für die als Dienstleistung anzusehende Personalgestellung wegen der Verbundenheit mit der Krankenhausbehandlung steuerfrei nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG, wenn ein Krankenhaus einer in den Räumlichkeiten des Krankenhauses angesiedelten radiologischen Praxisgemeinschaft zur Bedienung des im Eigentum der Gemeinschaft stehenden Computertomographen und des Kernspintomographen medizinisch-technische Hilfskräfte überlässt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2190/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 1799 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 37 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 46/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 16 47 |