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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 53/03
§§: KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 f
Schlagwörter PKW, Kraftrad, Kraftfahrzeugsteuer
Rechtsfrage: Sind Trikes als Krafträder nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG oder als Pkw gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 f KraftStG zu besteuern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 11.06.2003
Vorinstanz/AZ: 1 K 649/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2004
Erledigungs-Az: VII R 53/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 22