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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 37/11 (BFH)
§§: EStG § 3 c, EStG § 3 Nr. 12, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Schlagwörter Steuerfreiheit, Aufwandsentschädigung, Arbeitszimmer, Berechnungsmethode, Anteil, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist der Umfang der Abzugsbeschränkung gemäß § 3 c EStG auch bei ausschließlichem wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen steuerfreien Einnahmen und als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbaren Ausgaben (hier: Aufwandsentschädigung für häusliches Arbeitszimmer) unter Berücksichtigung des Anteils der steuerfreien Einnahmen an den Gesamteinnahmen zu bemessen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.11.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 119/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2013
Erledigungs-Az: VI R 37/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 93