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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/10 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1, BGB § 903
Schlagwörter Abfindung, Ablösung, Erbbauzins, Erbbaurecht, Erbbaugrundstück, Werbungskosten, Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Abfindungszahlung zur Aufhebung eines Erbbaurechts: Sind Abfindungszahlungen zur Aufhebung eines Erbbaurechts sofort abziehbare Werbungskosten und keine Anschaffungskosten des Grund und Bodens, wenn die Abfindung gezahlt wurde, um einen Wechsel des Erbbauberechtigten und damit einen höheren Erbbauzins zu erreichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.05.2010
Vorinstanz/AZ: 11 K 3820/09 F
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1782
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 24 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.01.2011
Erledigungs-Az: IX R 24/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 26 03