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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 52 Abs. 40 Satz 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Altersgrenze, Verfassung, Übergangsregelung |
Rechtsfrage: | Absenkung der Altersgrenze zum 1.1.2007 in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG durch Art. 1 Nr. 11 des StÄndG 2007 vom 19.7.2006 (BGBl I 2006 S. 1652) auf 25 Jahre verfassungsgemäß? Verletzung des Vertrauensschutzes, da Entscheidung zum Studium als Disposition? Ist die Übergangsfrist in § 52 Abs. 40 Satz 4 EStG zu kurz bemessen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 3729/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 23 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.06.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 35/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 62 |