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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 29/13 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 64
Schlagwörter Kindergeld, Polen, Studium
Rechtsfrage: Ist der Vater für ein in Polen studierendes und beim Großvater lebendes Kind in Deutschland kindergeldberechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.04.2013
Vorinstanz/AZ: 12 K 2614/11 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 26 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2016
Erledigungs-Az: V R 29/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 29/13 ruht gemäß Beschluss vom 10.9.2014 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-378/14, Trapkowski (Vorlagebeschluss vom 8.5.2014 III R 17/13 = SIS 14 20 92). -- Nach der EuGH-Entscheidung Trapkowski vom 22.10.2015 Rs C-378/14, EU:C:2015:720 = SIS 15 28 09 ist das Verfahren V R 29/13 wieder aufgenommen worden. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 23 51