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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 47/07 (BFH) |
§§: | FöGbG § 2 Nr. 2, FöGbG § 4 Abs. 2 |
Schlagwörter | Fördergebiet, Verbleiben, Betriebsstätte, Praxisübertragung |
Rechtsfrage: | Ist die Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG erfüllt, wenn der Inhaber einer Kanzlei im Fördergebiet nach Veräußerung seines Mandantenstammes auf Verlangen des Erwerbers noch übergangsweise für bisherige Mandanten tätig wird und die begünstigten Wirtschaftsgüter in den von ihm angemieteten Räumen für insgesamt mehr als 3 Jahre im Fördergebiet verblieben sind? Ist für die Verbleibensvoraussetzung der Tag des Abschlusses des Veräußerungsvertrages oder der Tag der tatsächlichen Übergabe des Betriebes maßgeblich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1442/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2008 |
Erledigungs-Az: | VIII R 47/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |