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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/08 (BFH) |
§§: | FGO § 57, FGO § 126 Abs. 5, InsO § 184, AO § 74 |
Schlagwörter | Beteiligter, Bindungswirkung, Haftung |
Rechtsfrage: | Besteht hinsichtlich der Entscheidung des BFH im ersten Rechtsgang, dass der in Haftung Genommene nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen nicht mehr Beteiligter des Rechtsstreites ist, Bindungswirkung für das FG im zweiten Rechtsgang, in dem die Feststellung einer Forderung des FA zur Insolvenztabelle streitig ist? - Ist bei einer gegenständlichen, auf Grundstücke beschränkten Haftung diese auf den Wert der Grundstücke (unter Berücksichtigung von Grundschulden etc.) beschränkt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 12.10.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2025/06 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2008 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 06 30 |