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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/15 (BFH)
§§: EStG § 9, EStG § 12 Nr. 1, AO § 40
Schlagwörter Veranlassungszusammenhang, Schadensersatz, Strafverfahren, Werbungskosten, Tatsächliche Verständigung
Rechtsfrage: Sind Schadensersatzleistungen, die beruflich veranlasst sind, zwingend der nicht abzugsfähigen privaten Sphäre zuzuordnen, weil im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung eine hypothetisch vorliegende Bereicherungsmöglichkeit im privaten Bereich den beruflichen Veranlassungszusammenhang aufhebt? - Kann die Rechtsfrage, ob Schadensersatzleistungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.10.2014
Vorinstanz/AZ: 5 K 463/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 18 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.10.2016
Erledigungs-Az: VI R 27/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 05