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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/05 |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Krise, Darlehen, Nachträgliche Anschaffungskosten, verdecktes Treuhandverhältnis |
Rechtsfrage: | Erlangt ein, von einem Gesellschafter an die GmbH gewährtes Darlehen eigenkapitalersetzenden Charakter und führt damit zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S.v. § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 EStG, wenn der Gesellschafter aufgrund Täuschung davon ausging, dass die Liquiditätskrise der Gesellschaft nur eine kurzfristige sei und nach Erkenntnis über die tatsächlichen Verhältnisse (buchmäßige Überschuldung) den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet und seine Forderung zur Gläubigertabelle anmeldet? Ist ein privatschriftlicher Vertrag über ein Treuhandverhältnis an einem - noch nicht vorhandenen - GmbH Geschäftsanteil steuerlich anzuerkennen, wenn er dem zuständigen Finanzamt nicht umgehend sondern vielmehr erst nach der Konkurseröffnung der GmbH bekannt gemacht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 621/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 04 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.10.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 60/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 60/05 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 15 44 |