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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 37/18 (BFH) | 
| §§: | GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung | 
| Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Grundstück, das mit maroden Gebäuden bebaut ist: Ist für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der negative Kaufpreis der Gebäude oder der Wert der Nutzungsüberlassung der Gebäude nebst dem Wert für eingeräumte Geh- und Fahrtrechte heranzuziehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 1514/15 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 29 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 05.12.2019 | 
| Erledigungs-Az: | II R 37/18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 45 | 
