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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 58/13 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, EStG 2002 § 7 g Abs. 4 Satz 2, EStG § 4 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Pflichtverletzung, Amtsermittlungspflicht, Treu und Glauben, Auflösung, Ansparrücklage
Rechtsfrage: Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des Finanzamts? Hat das Finanzamt bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 16.05.2013
Vorinstanz/AZ: 5 K 3173/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2016
Erledigungs-Az: VIII R 58/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 16 45