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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 7/14 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 b, EStG § 19 Abs. 2 |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Versorgungsausgleich, Ehescheidung |
Rechtsfrage: | Kommt für die im Rahmen der Ehescheidung vereinbarten Zahlungen aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich ein Sonderausgabenabzug in voller Höhe in Betracht, wenn der an den Versorgungsempfänger geleistete Teil der Bezüge nur nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag der Besteuerung unterliegt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 765/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 11 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.12.2014 |
Erledigungs-Az: | X R 7/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 76 |