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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 29/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Darlehen, Zinsen, Einkünfteerzielungsabsicht, Witwenrente |
Rechtsfrage: | Werbungskostenabzug bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG für die Aufnahme zweier Darlehen zur Finanzierung einer Einmalzahlung und Einmalzinszahlung für eine sofort beginnende lebenslängliche Rentenversicherung. Ist in die Prognose für die Erzielung eines Totalüberschusses auch die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) der Ehefrau mit einzubeziehen, wenn diese selbst nicht Versicherungsnehmerin sondern nur als begünstigte Dritte mitversichert ist? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 5523/96 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 840 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2004 |
Erledigungs-Az: | X R 29/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 83 |