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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 41/96 |
§§: | EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 5, AO 1977 § 191, AO 1977 § 69 |
Schlagwörter | Haftung, Auswahlermessen, Geschäftsführer, Arbeitgeber |
Rechtsfrage: | Sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheides gegen einen Arbeitgeber (GmbH) nicht nur die Ermessenserwägungen zur Inanspruchnahme des Arbeitgebers darzulegen, sondern auch Ausführungen zu weiteren Haftungsschuldnern aufgrund der §§ 69, 71 AO 1977 zwingend erforderlich, auch wenn dieser Personenkreis von der vorrangigen Spezialnorm des § 42d EStG nicht erfaßt wird? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 3303/93 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 41/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 76 |