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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 65/96 |
§§: | InvZulG § 2 J: 1991, BewG § 69, BewG § 94 Abs. 2 |
Schlagwörter | Leitungsnetz, Wirtschaftsgut, Selbständigkeit |
Rechtsfrage: | Investitionszulage für die Erneuerung einer Fernwärmehaupttrasse und Einbau von Wirtschaftsgütern in Regelstationen: Leitungsnetze oder neuerrichtete Leitung innerhalb des Netzes als selbständiges Wirtschaftsgut? Müssen die WG drei Jahre nach ihrer Anschaffung beweglich bzw. selbständig bewertbar bleiben? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 935/95 I |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2000 |
Erledigungs-Az: | III R 65/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 11 78 |