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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 51/09 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1, StromStG § 2 Nr. 3 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Produzierendes Gewerbe |
Rechtsfrage: | Kann für die Herstellung von sog. Vorprodukten keramischer Erzeugnisse eine Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EnergieStG gewährt werden, wenn diese Vorprodukte nicht im Herstellungsbetrieb, sondern an Unternehmen der keramischen Industrie verkauft und dort zu keramischen Erzeugnissen verarbeitet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2343/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 51/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 52 |