
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Finanzierung, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Darlehen, Einkünfte |
Rechtsfrage: | Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten - Finanzierungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkunftsquelle: Können Darlehenszinsen nur dann bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus einer Kommanditbeteiligung als Sonderwerbungskosten abgezogen werden, wenn ein Finanzierungszusammenhang zwischen der Darlehensaufnahme und dem Erwerb der Beteiligung besteht, was anhand der tatsächlichen Verwendung der aufgenommenen Gelder zu beurteilen ist? - Fehlt der für den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten erforderliche Finanzierungszusammenhang zwischen Darlehen und Einkünften, wenn der Stpfl. die durch den Erwerb der Einkunftsquelle bedingte Überziehung des Girokontos zunächst durch Eigenmittel zurückführt und einen erst hiernach entstehenden neuen Schuldsaldo durch die Aufnahme eines Darlehens ausgleicht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2442/07 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.05.2011 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 78 |