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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 62/08 (BFH)
§§: VStG § 4 Abs. 1, VStG § 5 Abs. 1, BewG § 12 Abs. 1 Satz 1, BewG § 12 Abs. 2
Schlagwörter Vermögensteuer, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Ist bei der Bewertung von Kapitalforderungen zu berücksichtigen, dass die Realisierung aufgrund der vom Anlagepartner verursachten Kapitalunterdeckung unsicher erscheint? Konnte wegen der Kapitalunterdeckung nicht von einem Rückfluss der Anlagesumme ausgegangen werden, wodurch die Kapitalsumme mit Null zu bewerten ist und somit auch keine Vermögensteuer zu erheben ist? War die Festsetzungsfrist für Vermögensteuer bereits abgelaufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 06.12.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 165/03
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 506
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2010
Erledigungs-Az: II R 62/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 39 44