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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/02 |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a |
Schlagwörter | Entschädigung, Steuersatz, Drehbuch, Einmalbetrag, Buy-Out-Vergütung |
Rechtsfrage: | Ist der ermäßigte Steuersatz gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG anzuwenden, wenn der Vertrag eines Drehbuchautors mit einer Produktionsgesellschaft dahin gehend geändert wird, dass die Vergütung für die Ausarbeitung von Drehbüchern einer Fernsehserie, die bislang von der Zahl der ausgestrahlten Sendungen (auch der Wiederholungssendungen) abhing, auf einen Einmalbetrag (sog. Buy-Out-Vergütung) umgestellt wird? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4521/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 830 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 71 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 23/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 27 50 |