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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/14 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 4 Satz 4, EStG § 10 d Abs. 4 Satz 5
Schlagwörter Verlustfeststellung, Rückwirkungsverbot
Rechtsfrage: Begehren auf eine erstmalige Verlustfeststellung zum 31.12.2008 nach Ergehen eines bestandskräftigen ESt-Bescheids für das Jahr 2008, der auf 0 EUR lautet: Verstößt die durch das JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl 2010 I S. 1768) neu gefasste Vorschrift des § 10 d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG in Verbindung mit der Anwendungsregel des § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG gegen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.01.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 329/13 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 12 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.02.2015
Erledigungs-Az: IX R 6/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 10 72