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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 19/14 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Dienstreise, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: 1. Häusliches Arbeitszimmer: Zur Frage zum Ansatz von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einer Betriebsprüferin eines Finanzamts, die ihre Prüfungstätigkeit als Haupttätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer (66 Tage) und in den zu prüfenden Unternehmen (56 Tage) leistete und nur für arbeitsorganisatorische Maßnahmen, wie etwa Besprechungen, Aufladen von Update ihre Dienststelle im Finanzamt aufsuchte (56 Tage)? - 2. Sind die Fahrten einer Betriebsprüferin zu ihrer Dienststelle beim Finanzamt nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen? - 3. Vermietung der ideellen Hälfte an den damaligen Ehemann: Stellt die Übernahme von Nebenkosten, soweit diese den ideellen Anteil der Klägerin von 50% überschreiten, bei ihr wegen nicht durchsetzbarer Forderungen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.06.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 6241/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: IX R 19/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 47