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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 39/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Schuldübernahme, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Zahlungen eines mehrheitlich beteiligten Gesellschafters einer Bauträger-GmbH, der aufgrund eines unentgeltlichen und zeitlich unbegrenzten notariellen Schuldbeitritts bei Verzug der Gesellschaft für Nutzungsausfall und Zinsen in Anspruch genommen wird, im Jahr der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.03.2014
Vorinstanz/AZ: 13 K 1917/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 28 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.03.2017
Erledigungs-Az: VIII R 39/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 02