Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 19/02 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Zeitsoldat, Übergangszeit |
| Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für den volljährigen Sohn, der nach dem Schulabschluss zum 31. Juli ab 1. September in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (12 Jahre, Verwendung als Fachdienstunteroffizieranwärter) eintritt: Befindet sich der Sohn ab September weiter in Berufsausbildung, wenn er im Rahmen seines Dienstes eine zivil anerkannte Ausbildung (zum Telekommunikationselektroniker) absolviert, mit der Folge, dass für den Monat August -als Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten- ebenfalls ein Kindergeldanspruch besteht? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.06.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 5782/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 03 44 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.07.2003 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 19/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 08 |