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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 62/07 (BFH)
§§: KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 8 Nr. 2, KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, KraftStG § 2 Abs. 2 a
Schlagwörter PKW, Toyota Landcruiser, Rückwirkungsverbot
Rechtsfrage: Besteuerung eines - vornehmlich als Zugfahrzeug eingesetzten - Toyota Landcruiser (Typ J8 mit 5 Sitzplätzen, Dieselmotor, Hubraum 4164 ccm, Emissionsschlüsselnummer "00", zulässigem Gesamtgewicht von 2960 kg) ab 1.5.2005 nach Aufhebung des § 23 Abs. 6 a StVZO und Einfügung des § 2 Abs. 2 a KraftStG als Pkw i.S. von § 8 Nr. 1 KraftStG? Rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum 1.5.2005 als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2007
Vorinstanz/AZ: 7 K 22/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1368
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 21 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2008
Erledigungs-Az: II R 62/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 27 43