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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/19 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Häusliches Arbeitszimmer, Privates Veräußerungsgeschäft, Eigennutzung, eigengenutzte Wohnung, Arbeitszimmer, Veräußerung |
Rechtsfrage: | Zur Frage, ob ein bei der Arbeitnehmertätigkeit als Werbungskosten geltend gemachtes häusliches Arbeitszimmer (1.250 EUR) bei der Veräußerung der Eigentumswohnung nicht den Wohnzwecken zugeordnet wird und so den Veräußerungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfüllt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.07.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 338/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.03.2021 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 11 57 |