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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 12/17 (BFH) |
§§: | UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, RL 2006/112/EG Art. 178 Buchst. a |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Zeitpunkt, Rechnungsberichtigung, Billigkeitsregelung, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Kann für Zwecke des Vorsteuerabzugs eine Rechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsstellung berichtigt werden? - 2. Steht Art. 168 Buchst. a i.V.m. Art. 178 Buchst. a MwStSystRL unter Beachtung des Effektivitätsgebots einer nationalen Praxis entgegen, die einen guten Glauben des Leistungsempfängers an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nur außerhalb des Steuerfestsetzungsverfahrens im Rahmen eines gesonderten Billigkeitsverfahrens berücksichtigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.05.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 10147/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1133 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.09.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 12/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 55 |