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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 89/00
§§: UmwStG 1977 § 5, UmwStG 1977 § 6 Abs. 3, EStG § 17 Abs. 4
Schlagwörter Verschmelzung, Umwandlung, Veräußerungsverlust, Übernahmeverlust, Kapitalgesellschaft
Rechtsfrage: Hat bei einer verschmelzenden Umwandlung einer GmbH, an der der Kläger wesentlich beteiligt war, auf ein Einzelunternehmen des Klägers die Besteuerung nach den speziellen Vorschriften der §§ 4, 5 UmwStG 1977 Vorrang vor der Besteuerung nach § 17 EStG, mit der Folge, dass ein Übernahmeverlust/Veräußerungsverlust nicht zu berücksichtigen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.11.1999
Vorinstanz/AZ: 8 K 303/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 882
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2005
Erledigungs-Az: VIII R 89/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 29 97