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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 29/04 |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Angemessenheit, Kraftfahrzeug, Kürzung |
Rechtsfrage: | War das FA berechtigt, die gebildete Ansparrücklage eines Finanzdienstleisters wegen Unangemessenheit der beabsichtigten Investition (hier: Anschaffung eines serienmäßig hergestellten Pkws der höchsten Preisklasse mit Sonderausstattung) nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.06.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5808/02 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 01 32 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |