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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 6/10 (BFH) |
§§: | AO § 218, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 129, UStG § 16 Abs. 2 |
Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Vorsteuer, Insolvenzverwalter, Aufrechnung |
Rechtsfrage: | Aufrechnung der Finanzbehörde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsteuerbetrag aus der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter. Beruht die Aufrechnungslage auf einer nach der InsO anfechtbaren Rechtshandlung? (Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BFH - VII B 96/08 - und des BGH - IX ZR 147/06 -). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2120/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 774 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.11.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 6/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 01 56 |