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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1299/05 (BVerfG)
§§: TKG 2004 § 88 Abs. 3 Satz 1, TKG 2004 § 92, TKG 2004 § 95 Abs. 3, TKG 2004 § 97 Abs. 3 Satz 3, TKG 2004 § 97 Abs. 4, TKG 2004 § 100, TKG 2004 § 111, TKG 2004 § 112, TKG 2004 § 113, GG Art. 10 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Telekommunikationsgesetz, Mobiltelefonkarte, IP-Adresse, Internet-Zugang
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen § 95 Abs. 3 und 4, §§ 111, 112, 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.6.2004 - Angabe persönlicher Daten im Zusammenhang mit dem Erwerb vorausbezahlter Mobiltelefonkarten - Speicherung von IP-Adressen durch den Provider bei Nutzung eines Internet-Zugangs. - Verfassungsbeschwerde -
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 24.01.2012
Erledigungs-Az: 1 BvR 1299/05