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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 36/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Federführungsgebühr, Sondervergütung, Rückwirkung, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Ist die Vereinbarung über eine zusätzliche Federführungsgebühr für die technische und kaufmännische Geschäftsführung einer Mitunternehmerin einer Arbeitsgemeinschaft, mit der die reguläre Federführungsgebühr durch Anpassung an die positive Auftragsentwicklung nachträglich erhöht wird, steuerlich wirksam und stellt die Gebühr eine Sondervergütung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG bei der Mitunternehmerin dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.06.2006
Vorinstanz/AZ: 18 K 4866/03 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2008
Erledigungs-Az: IV R 87/06
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 87/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 77