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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 b, DBA-Großbritannien Art. 8, AO § 180 Abs. 5, DBA-Großbritannien Art. 3 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gewerbebetrieb, Vermögensverwaltung, Gold, Personengesellschaft, Großbritannien, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Abgrenzung Gewerbebetrieb/Vermögensverwaltung bei Goldhandel: Erzielt eine nach englischem Recht gegründete Personengesellschaft (General Partnership) mit Sitz in Großbritannien, die ein Büro unterhält, einen Beratervertrag mit einem Goldmarktexperten abgeschlossen hat sowie eine professionelle Organisation unterhält, aber die Goldgeschäfte ausschließlich über Kauf- und Verkaufsorder an ihre depotführende Bank, die im eigenen Namen tätig wurde, ausgeübt hat und keine Geschäfte für Dritte erbrachte, gewerbliche Einkünfte i.S. des Art. 3 Abs. 2 DBA-Großbritannien? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1918/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 180 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 50/13 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 03 |