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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 31/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 3 |
Schlagwörter | Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Leasing, Miete, Herstellungskosten, Umlaufvermögen |
Rechtsfrage: | Sind die von einem Bauunternehmer für Maschinen und Baustelleneinrichtungen gezahlten Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, auch soweit es sich dabei um Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die zum Bilanzstichtag als unfertige Erzeugnisse aktiviert worden bzw. vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 20.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 493/17 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 16 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 31/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 15 11 |