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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 41/07 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vermögensübergabe, Versorgungsleistung, Unterhalt, Dauernde Last, Grundstück, Spekulationsgeschäft |
Rechtsfrage: | Grundstücksübertragung gegen Versorgungsleistungen: Sind bei der sofortigen Weiterveräußerung der im Wege vorweggenommener Erbfolge von Eltern auf Tochter gegen Schuldübernahme und monatlicher Geldzahlung übertragenen bebauten Grundstücke die künftig zu erbringenden Geldzahlungen auch dann nicht mehr als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar, wenn der Veräußerungserlös für die Grundstücke in das Betriebsvermögen des Ehemannes der Tochter eingelegt worden ist (Wegfall der existenzsichernden Wirtschaftseinheit und keine steuerunschädliche Umschichtung existenzsichernden Vermögens)? Führt die Weiterveräußerung der Grundstücke zu einem Spekulationsgewinn gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 6716/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 41/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 45 49 |