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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 57/16 (BFH)
§§: AO § 163, GG Art. 2, GG Art. 19 Abs. 3, GG Art. 3, GG Art. 14
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Abweichende Steuerfestsetzung, Sachliche Unbilligkeit, Mindestbesteuerung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Können die Fragen, ob sich Regelungen zur Verluststreckung/Mindestbesteuerung generell oder möglicherweise in den Fällen der Definitivbesteuerung als verfassungswidrig erweisen, nur im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens (im Wege der verfassungsrechtlichen Anfechtung) und nicht im Billigkeitswege geregelt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.06.2016
Vorinstanz/AZ: 13 K 984/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.07.2018
Erledigungs-Az: XI R 33/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 33/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 14 48