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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 24/04
§§: ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 14 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vorschenkung, Freibetrag, Anrechnung, Abzugssteuer
Rechtsfrage: Schenkungsteuer für eine in 1996 erfolgte Schenkung bei über 10 Jahre hinausreichender Kette von Vorschenkungen: Ist die (fiktiv) anrechenbare Steuer für die Vorschenkungen unter Berücksichtigung des (höheren) Freibetrags gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.d.F. des JStG 1997 zu ermitteln, wenn der damals geltende Freibetrag vollumfänglich bei einer Vorschenkung ausgeschöpft worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.10.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 450/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 37 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2005
Erledigungs-Az: II R 24/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache