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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/08 |
§§: | EStG § 70 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Bestandskraft, Bindung |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag aufgrund geschätzter Prognoseentscheidung - Bestandskräftiger Rückforderungsbescheid: 1. Umfang der Bindungswirkung eines erst durch Einspruchsentscheidung bestandskräftig gewordenen Kindergeldrückforderungsbescheides (bis einschließlich des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung)? - 2. Änderungsmöglichkeit nach § 70 Abs. 4 EStG, wenn die Familienkasse weder im Bescheid noch in der Einspruchsentscheidung eine konkrete Bezifferung der sich aus der Prognoseentscheidung ergebenden Beträge vorgenommen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2266/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 33 64 |
Erledigungs-Vermerk: | Löschung in den Registern |