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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 452/01 (BVerfG)
§§: AO § 171 Abs. 3
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung, Änderung, Verfassungsbeschwerde, Verfassung
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO (i.d.F. vor Inkrafttreten des StBereinG 1999) durch Anfechtung eines vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist erlassenen Änderungsbescheides, wenn die zur Änderung führenden neuen Tatsachen nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist bekannt werden?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 12.12.2000
Vorinstanz/AZ: VIII R 12/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 05 79
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 13.06.2002
Erledigungs-Az: 2 BvR 452/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 05 47