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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 25/13 (BFH) |
§§: | Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. m |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Betreuung, Pferde, Sport, Gewinnerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Steuerrechtliche Beurteilung von Umsätzen aus dem Betrieb eines Ponyhofs, der Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche anbietet: 1. Stellen die angebotenen Leistungen eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL dar? In welcher Form hat eine Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. h MwStSystRL zu erfolgen? Muss die Anerkennung bereits vor Ausführung der entsprechenden Leistungen vorliegen oder kann sie auch nachträglich ausgesprochen werden? - 2. Sind die Leistungen gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL als in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen steuerbefreit, die von einer "Einrichtung ohne Gewinnstreben" erbracht werden? Umfasst der Begriff "Einrichtungen ohne Gewinnstreben" auch natürliche Personen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 534/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1270 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.11.2014 |
Erledigungs-Az: | XI R 25/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 05 64 |