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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/17 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 6 Abs. 6 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 3, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, UmwStG § 2 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Anleihe, Emission, Kündigung, Bewertung, Verschmelzung, Rückwirkung, Veräußerungsgewinn
Rechtsfrage: Steuerbilanzielle Behandlung einer Umtauschanleihe beim Emittenten; Folgen einer rückwirkenden Verschmelzung auf die Steuerbilanz der Übernehmerin: 1. Liefert der Emittent einer Umtauschanleihe infolge ihrer vorzeitigen Kündigung Referenzaktien an die Anleihegläubiger, welche aufgrund einer steuerlich rückwirkenden Aufwärtsverschmelzung des Aktieninhabers auf den Emittenten bereits zum 31. Dezember des dem Jahr des Umtauschs vorausgegangenen Jahres zum Buchwert seinem steuerbilanziellen Vermögen zuzurechnen waren, sind dann die Aktien bei Lieferung mit ihren im Zuge der Verschmelzung übernommenen Buchwert gegen den Nennwert der Anleiheverbindlichkeit auszubuchen? Folgt dies aus Tauschgrundsätzen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG) auch auf Ebene des Emittenten? Erzielt der Emittent in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Nennwert der Anleiheverbindlichkeit und dem im Zuge der Verschmelzung übernommenen Buchwert der gelieferten Aktien einen nach § 8 b Abs. 2 KStG begünstigten Veräußerungsgewinn? - 2. Zwingt die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG zu einer steuerbilanziellen Neuermittlung und -bewertung des gesamten und nicht nur des im Wege einer Verschmelzung übergegangenen Vermögens der Übernehmerin? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.01.2017
Vorinstanz/AZ: 10 K 3615/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 11 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2019
Erledigungs-Az: I R 20/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 13 46