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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/15 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. e, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Steuerfreiheit, Sozialfürsorge, Eingliederungshilfe, Einrichtung
Rechtsfrage: Besteuerung von Leistungen der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen: Sind Leistungen eines Mitglieds eines gemeinnützigen Vereins, der Mitglied im Verband der freien Wohlfahrtspflege ist, im Bereich der Eingliederungshilfe und des individuellen Service für Menschen mit Behinderungen Leistungen i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG? - Umfasst der Begriff "Einrichtung" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht? - Erfordert die Anerkennung als "Einrichtung mit sozialem Charakter" i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen dem die steuerfreie Leistung ausführenden Unternehmer und dem Träger der sozialen Sicherheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.12.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 4571/10 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 508
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.12.2016
Erledigungs-Az: XI R 5/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 04 47