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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 48/96
§§: EStG § 16 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Aufgabegewinn, Betriebsverpachtung, Wahlrecht
Rechtsfrage: Zeitpunkt eines Betriebsaufgabegewinns im Falle der Betriebsverpachtung: Ist der Gewinn erst durch die Betriebsaufgabeerklärung des Klägers im Streitjahr oder bereits im Vorjahr entstanden, nachdem der bisher vom Pächter fortgeführte Betrieb (Schuheinzelhandel) unter teilweiser Mitnahme und Vernichtung der Ladeneinrichtung verlegt und die Räume branchenfremd (Buchhandel) vermietet wurden (Wegfall des Verpächterwahlrechts durch Branchenwechsel)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 26.02.1996
Vorinstanz/AZ: 5 K 1098/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2001
Erledigungs-Az: X R 48/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 51 01