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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/99 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Mitunternehmer, Erbe, Erbauseinandersetzung |
Rechtsfrage: | Ist es steuerlich anzuerkennen, wenn in einer Auseinandersetzungvereinbarung bestimmt wird, daß die Gewinne des einem der Erben in Erfüllung einer Teilungsanordnung zugeteilten Gewerbebetriebes diesem vom Zeitpunkt des Erbfalls an zustehen sollen, auch wenn die Auseinandersetzung später als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Verzögerung jedoch darauf beruht, daß zwischen den Erben Meinungsverschiedenheiten über die Auseinandersetzung bestanden? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1427/96 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2000 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 08 80 |