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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 47/04 |
§§: | GrEStG § 8, GrEStG § 9 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Eigentumswohnung, Sanierungskosten, Bemessungsgrundlage, Einheitliches Vertragswerk, Einheitlicher Vertrag |
Rechtsfrage: | Einheitliches Vertragswerk - Sanierungskosten: Sind die Sanierungskosten nach Erwerb einer gebrauchten Eigentumswohnung in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Erwerber der Wohnung sich im Kaufvertrag verpflichtete, gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümern die Sanierung des Gebäudes auf eigene Kosten vorzunehmen bzw. ausführen zu lassen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 360/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 47/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 30 93 |