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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 37/13 (BFH)
§§: UmwStG § 4 Abs. 6 Satz 6, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Umwandlung, Übernahmeverlust, Lästiger Gesellschafter, Abzugsverbot, Verfassung, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Gebietet das objektive Nettoprinzip entgegen § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG i.d.F. des JStG 2009 vom 19.12.2008 den Ansatz des Übernahmeverlustes, wenn der Gesellschafter sich nach dem Anteilserwerb und der formwechselnden Umwandlung mit seinen Mitgesellschaftern überwirft und gegen eine Abfindung in Höhe des seit dem Erwerb gestundeten Kaufpreises seiner Anteile bereits nach 1 1/2 Jahren wieder aus der Gesellschaft ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2013
Vorinstanz/AZ: 3 K 1205/12, 3 K 347/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2015
Erledigungs-Az: IV R 37/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 03 08