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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 85/04
§§: AO 1977 § 14, AO 1977 § 64 Abs. 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2
Schlagwörter Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb, Steuerbefreiung, Krankenhaus, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Unterhält ein Krankenhaus mit der entgeltlichen Nutzungsüberlassung eines medizinischen Großgerätes zur nachrangigen Mitbenutzung an eine Gemeinschaftspraxis einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S. der §§ 14, 64 AO 1977 oder sind die Einkünfte daraus dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 16.06.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 729/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 36 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.04.2005
Erledigungs-Az: I R 85/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 21