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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 7/15 (BFH) |
§§: | KStG § 36 Abs. 4, KStG § 37, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verwendbares Eigenkapital, Umgliederung, Halbeinkünfteverfahren, Anrechnungsverfahren, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | 1. Sind die Umgliederungsvorschriften zum Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren verfassungsgemäß? - 2. Ist § 36 Abs. 4 KStG in § 34 Abs. 13 f KStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl 2010 I S. 1768, BStBl 2010 I S. 1394) verfassungskonform auszulegen, um bei Anwendung der gesetzlichen Neuregelung einen - verfassungswidrigen - umgliederungsbedingten Verlust an Körperschaftsteuerminderungspotential zu vermeiden? - 3. Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 11.11.2015 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvR 1424/15 und 2 BvL 29/14 ausgesetzt.- Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2004/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 668 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 06 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 7/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 11.11.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |