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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 44/14 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2 a, HGB § 275 Abs. 2, HGB § 275 Abs. 4, AktG § 158, KStG § 8 Abs. 1 |
Schlagwörter | Passivierung, Verbindlichkeit, Rangrücktrittsvereinbarung |
Rechtsfrage: | Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt: Sind Darlehensverbindlichkeiten der Klägerin in der Steuerbilanz gewinnwirksam aufzulösen, weil sie nur aus einem künftigen Handelsbilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 324/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 1601 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 44/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 14 96 |