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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-279/96 (EuGH)
§§: Richtlinie 69/335/EWG
Schlagwörter Abgabe, Frist, Erstattung, Rückzahlung, Ausschlußfrist
Rechtsfrage: 1. Ist eine nationale Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, die eine Ausschlußfrist für die Erhebung einer Klage festsetzt, mit der ein sich aus dem Gemeinschaftsrecht ergehender Anspruch geltend gemacht wird, der in der Zeit vor der ordnungsgemäßen und vollständigen Umsetzung der ihn begründenden Richtlinie in das innerstaatliche Recht entstanden ist? - 2. Ist es mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, die Wiederherstellung der Rechte einer Person, die anerkanntermaßen in ihrem Recht verletzt und der die Erstattung der beantragten Summen zugesprochen worden ist, nach Berechnungsmodalitäten vorzusehen, die anders und ungünstiger sind als bei Erstattungsklagen zwischen Privaten und die im wesentlichen in einem Rechtsakt festgelegt sind, der von der staatlichen Stelle, die durch ihr rechtswidriges Verhalten die Verletzung dieses Rechts verursacht hat, herrührt?
Vorinstanz: Tribunale Genua
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.09.1998
Erledigungs-Az: Rs C-279/96