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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/98
§§: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 2, GewStG § 7, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, GG Art. 3
Schlagwörter Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit, Abfärbetheorie, Gewerbesteuer, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheit, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: 1. Ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (Abfärberegelung) verfassungsgemäß; gilt dies ggf. auch bei lediglich geringfügiger gewerblichen Betätigung (hier: Veräußerung von Nackenkissen und behandlungsunterstützenden Cremes durch Krankengymnasten -GbR-; Anteil der Warenverkäufe = 1,25 % der Gesamteinnahmen - 2. Liegt hinsichtlich der Warenverkäufe eine Gewinnerzielungsabsicht vor ? - 3. Ist die Gewerbeertragsteuer verfassungsgemäß; vgl. Vorlage der Niedersächsischen FG vom 23.7.1997 - Az. des BVerfG: 1 BvL 23/97- ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.12.1997
Vorinstanz/AZ: I 500/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.08.1999
Erledigungs-Az: XI R 12/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 22 22