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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 73/00
§§: EStG § 31 Satz. 5, EStG § 32 Abs 6, EStG § 36 Abs 2
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Ausgleichsanspruch, Günstigerprüfung
Rechtsfrage: Ist bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wegen fehlender Unterhaltszahlungen des Vaters das an die Mutter in Höhe von 2.400 DM voll ausgezahlte Kindergeld mit diesen Betrag oder, vermindert um den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch, mit 1.200 DM in die Vergleichsberechnung einzubeziehen, wenn daneben gem. § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG der doppelte Kinderfreibetrag anzusetzen ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 15.09.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 425/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2000
Erledigungs-Az: VI R 73/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 54 49