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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 22/00 |
§§: | FGO § 79 b, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, GG Art. 103 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1 |
Schlagwörter | Landpachtvertrag, Angehörige, Präklusion |
Rechtsfrage: | Fremdvergleichsanforderungen bei Landpachtverträgen zwischen nahen Angehörigen - Hat das FG die Vorschriften des § 79 b Abs. 1 und 2 FGO verwechselt und damit den vor der mündlichen Verhandlung eingereichten ergänzenden Sachvortrag der Kläger zu Unrecht gem. § 79 b Abs. 3 FGO als verspätet zurückgewiesen? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 4349/98 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.04.2003 |
Erledigungs-Az: | IX R 22/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 37 33 |