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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 940/04 (BVerfG) |
§§: | FGO § 55, FGO § 56, FGO § 68, FGOÄndG 2 Art. 1 Nr. 4, FGOÄndG 2 Art. 6, AO 1977 § 365 Abs. 3 |
Schlagwörter | Änderung, FGO, Frist, Klageänderung, Neue FGO, Streitgegenstand, Verfahrensfrist, Wiedereinsetzungsfähige Fristen, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Monatsfrist für Antrag gemäß § 68 FGO a.F. für vor dem 1. Januar 2001 bekannt gegebene Änderungsbescheide - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2004 |
Vorinstanz/AZ: | IV R 10/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2004 S. 971 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 23 02 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2005 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 940/04 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |