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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 32/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20
Schlagwörter Nachträgliche Werbungskosten, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Wesentliche Beteiligung, Darlehen, Zinssatz
Rechtsfrage: Können Kosten für einen gleichzeitig mit einem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zinssatz-Swap, die den Zeitraum nach Veräußerung der (wesentlichen) Beteiligung und nach Rückzahlung des Darlehens betreffen, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.04.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 2859/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 23 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.06.2016
Erledigungs-Az: VIII R 32/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 17 53