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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 1 BvR 920/14 (BVerfG) |
| §§: | UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 3 a Abs. 1, UStG 1999 § 3 b Abs. 1, UStG 1999 § 4 Nr. 6 Buchst. a |
| Schlagwörter | Leistungsaustausch, Umsatzsteuer, Rechtsverhältnis |
| Rechtsfrage: | Aufwendungsersatz als Entgelt - Anwendungsbereich von § 4 Nr. 6 Buchst. a UStG - Verfassungsbeschwerde |
| Vorinstanz: | BFH |
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2013 |
| Vorinstanz/AZ: | V R 33/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 242 S. 280 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 40 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 12.09.2014 |
| Erledigungs-Az: | 1 BvR 920/14 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |