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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 50/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 |
Schlagwörter | Telefonkosten, Werbungskosten, Berufliche Veranlassung, Auswärtstätigkeit |
Rechtsfrage: | Sind Telefonkosten für ein wöchentliches fünfzehnminütiges Ferngespräch als Werbungskosten zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die mehrwöchige berufliche Abwesenheit des Steuerpflichtigen als doppelte Haushaltsführung oder als Fahrtätigkeit oder Dienstreise zu werten ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 02.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 706 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 10 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VI R 50/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 33 47 |