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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 25/05 |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, KStG § 11 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 4 b Nr. 2 |
Schlagwörter | Auflösungsverlust, Halbeinkünfteverfahren, Wirtschaftsjahr |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei dem Besteuerungszeitraum im Sinne des § 11 Abs. 1 KStG (steuerlicher Gewinnermittlungszeitraum in Liquidationsfällen) um ein steuerliches Wirtschaftsjahr mit der Folge, dass auf Auflösungsverluste des Anteilseigners nach § 17 Abs. 4 EStG das Halbeinkünfteverfahren entsprechend der Vorschrift des § 52 Abs. 4 b Nr. 2 EStG - abweichend von der Grundregel in § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des StSenkG - anzuwenden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1437/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 27 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.03.2007 |
Erledigungs-Az: | VIII R 25/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 21 06 |