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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 43/01 |
§§: | EStG § 70 Abs. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Änderung, Rückwirkung, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Wird die rückwirkende Änderungsbefugnis der Familienkasse gem. § 70 Abs. 2 EStG durch Vertrauensschutzgesichtspunkte, die die Familienkasse durch die (unberechtigte) Weiterzahlung des Kindergeldes trotz der Anzeige der Änderung der Verhältnisse durch die Berechtigte geschaffen hat, eingeschränkt? Stellt die Unterlassung der zeitnahen Aufhebung des Bescheides bereits ein aktives Handeln der Familienkasse dar, das die Anwendung von Treu und Glauben rechtfertigt? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2000 |
Vorinstanz/AZ: | VII 268/1999 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 81 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.10.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 56/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 56/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 52 11 |