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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 48/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Überprogression, Anrechnung |
Rechtsfrage: | Kettenschenkung über zehn Jahre: Ist eine Korrektur zur Vermeidung einer Überprogression vorzunehmen? Strittig ist die Anrechenbarkeit der tatsächlich entrichteten Steuer auf Vorerwerbe, da sie höher als die fiktive Steuer nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 17.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2493/06 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 16 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.01.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 48/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 16 35 |